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Archiv für den Monat: Juni2017 [Fram300000000638f2017Fr, 30 Jun 2017 11:04:38 +020006am30 füFr, 30 Jun 2017 11:04:38 +0200 0620176am30Freitag042017-06-30T11:04:38+02:0011Europe/Berlin38 AMFr, 30 Jun 2017 11:04:38 +02002017-06-30T11:04:38+02:001104000]

Dank Kleinunternehmerregelung von Umsatzsteuer befreit sein

Dank Kleinunternehmerregelung von Umsatzsteuer befreit sein

Unternehmensgründer, Freiberufler und Selbstständige, deren Umsatz im laufenden Steuerjahr voraussichtlich unter 17.500 Euro liegt, dürfen sich als Kleinunternehmer bezeichnen und können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. 


Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, was die Steuererklärung vereinfacht. Eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt ist nicht mehr nötig. Auf Rechnungen muss keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. 

Für wen die Anwendung Kleinunternehmerregelung infrage kommt

Die Kleinunternehmerregelung ist für alle Selbstständigen vorteilhaft, die ihre Tätigkeit mit wenig finanziellem Aufwand betreiben können. Wer hohe Anschaffungskosten, Betriebskosten, Materialkosten oder Personalkosten hat, ist vermutlich kein Kleinunternehmer, denn für die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens ist ein vorteilhaftes Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben wichtig.


Deshalb wird bei einem hohen Eigenaufwand meist ein Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro veranschlagt. Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung kommt beispielsweise für in die Selbstständigkeit startende Handwerker, Dienstleister im IT-Bereich, beratend Tätige oder Freischaffende auf Honorarbasis infrage. Auch für Personen, die nebenberuflich ein Unternehmen betreiben, also gleichzeitig angestellt und selbstständig sind, sowie für hauptberuflich Freischaffende mit einem Nebenerwerb kann sich die Kleinunternehmerregelung als günstig erweisen.



Unter welchen Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung wirksam wird

Wer in die Selbstständigkeit startet und beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt, muss einen Fragebogen mit Angaben zum voraussichtlichen Gesamtumsatz im ersten Jahr ausfüllen. Liegt der Umsatz unter 17.500 Euro gilt der Selbstständige automatisch als Kleinunternehmer und ist von der Umsatzsteuer befreit. Selbst wenn der Umsatz im Folgejahr höher ist, bleibt die Kleinunternehmerregelung wirksam. 


Wird in einem laufenden Steuerjahr ein Umsatz von unter 50.000 Euro erzielt und beträgt der Vorjahresumsatz weniger als 17.500 Euro bleibt die Kleinunternehmerregelung in Kraft. Weitere Informationen zum Start in die Selbstständigkeit erhalten Sie auf Gruendercheck.

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