Neulich waren die Cashflowdys und gleich das erste Webinar war das von meinem Freund Ralf Schmitz!
Alleine dieses Event war es schon wert, bei den Cashflowdays dabei gewesen zu sein. Die Vorträge von ralf sind immer wieder einErlebnis!
Da ich mir aber nicht alles aufgeschrieben hatte und Ralf so eine Füllen an Infos für uns bereit hatte, habe ich das Webinar gleich noch einmal besucht.
Ich kann es wirklich nur jedem empfehlen:
Ich bin ja nun auch schon wirklich lange im Geschäft, doch manchmal verfällt man in „Betriebsblindheit“, oder sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Ralf hat auch mir noch einmal wieder die Augen geöffnet, was wirklich wichtig ist im Internetmarketing.
Getreu seinem Motto: „Einfach ist noch zu kompliziert!“
Lassen auch Sie sich von Ralf mitreißen und auch Sie werden noch einiges lernen oder zumindest wieder daran erinnert werden.
Im täglichen Ablauf und der Routine, vielleicht auch dem Aktionismus, muss man einfach ab und an auf den Boden der Tatsachen zurück geholt werden.
Ralf kann das, ohne mit dem Zeigefinger zu wedeln, sondern mit seiner angeborenen Frohnatur.
Lassen Sie sich dieses Webinar nicht entgehen!
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vom
01.07.2017 bis 31.07.2017 oder so lange, bis mindestens 20 neue Upgrade-Mitglieder geworben wurden. |
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REGELN
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erhalten Sie in der Wettbewerbszeit nicht nur 100 Punkte pro neuem Mitglied, sondern 200 und statt 5 kostenfreie Mails pro neuem Mitglied 10 freie Mails!
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Es lohnt sich also 3-fach jetzt aktiv zu
werden!
Folgende
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Unternehmensgründer, Freiberufler und Selbstständige, deren Umsatz im laufenden Steuerjahr voraussichtlich unter 17.500 Euro liegt, dürfen sich als Kleinunternehmer bezeichnen und können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, was die Steuererklärung vereinfacht. Eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt ist nicht mehr nötig. Auf Rechnungen muss keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Die Kleinunternehmerregelung ist für alle Selbstständigen vorteilhaft, die ihre Tätigkeit mit wenig finanziellem Aufwand betreiben können. Wer hohe Anschaffungskosten, Betriebskosten, Materialkosten oder Personalkosten hat, ist vermutlich kein Kleinunternehmer, denn für die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens ist ein vorteilhaftes Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben wichtig.
Deshalb wird bei einem hohen Eigenaufwand meist ein Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro veranschlagt. Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung kommt beispielsweise für in die Selbstständigkeit startende Handwerker, Dienstleister im IT-Bereich, beratend Tätige oder Freischaffende auf Honorarbasis infrage. Auch für Personen, die nebenberuflich ein Unternehmen betreiben, also gleichzeitig angestellt und selbstständig sind, sowie für hauptberuflich Freischaffende mit einem Nebenerwerb kann sich die Kleinunternehmerregelung als günstig erweisen.
Wer in die Selbstständigkeit startet und beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt, muss einen Fragebogen mit Angaben zum voraussichtlichen Gesamtumsatz im ersten Jahr ausfüllen. Liegt der Umsatz unter 17.500 Euro gilt der Selbstständige automatisch als Kleinunternehmer und ist von der Umsatzsteuer befreit. Selbst wenn der Umsatz im Folgejahr höher ist, bleibt die Kleinunternehmerregelung wirksam.
Wird in einem laufenden Steuerjahr ein Umsatz von unter 50.000 Euro erzielt und beträgt der Vorjahresumsatz weniger als 17.500 Euro bleibt die Kleinunternehmerregelung in Kraft. Weitere Informationen zum Start in die Selbstständigkeit erhalten Sie auf Gruendercheck.
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