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Es geht wieder los – IMK

 
Gerade ist der OMKO vorbei, steht auch schon wieder das nächste Groß-Event an:
Der IMK – 2020
 
Der beste Kongress der Welt dieses mal wieder aus Berlin – aus Berlin!
 
 
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Aktuell: Auch Tierarzneimittel sind immer wieder von Lieferengpässen betroffen

Zur Zeit wird ja in der Presse viel darüber geredet, dass es zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln für Menschen kommt.

So habe ich gerade erfahren, dass das Medikament „Apoquel“, welches bei allergisch-chronischem Juckreiz von Hunden als Dauermedikation manchmal unerlässlich ist, zur Zeit nicht lieferbar ist.
Selbst beim Großhandel sind die Bestände leer.
Der nächste Liefertermin ist angeblich Ende diesen Monats.
Das Unternehmen Zoetis (früher Pfizer) ist dafür verantwortlich und das nicht erst seit heute.
Es gibt Berichte, die seit Einführung des Medikamentes immer wieder von Lieferengpässen berichten. 2014 war es für über ein halbes Jahr nicht lieferbar.

Natürlich könnte man sich als Tierarzt bei der nächsten Lieferung gleich 20 oder 100 Schachteln hinlegen, doch 1. kostet das ein Heidengeld, 2. hat das Medikament natürlich auch eine Mindestlaufzeit und 3. soll durch die Computer gesteuerte moderne Lieferkette ja gerade verhindert werden, dass große Lagerbestände aufgebaut werden. 

Woran das liegt und was grundsätzlich dagegen unternommen werden kann ist sicherlich vielfältig und nicht einfach. Doch Fakt ist, dass so etwas in einem Land wie Deutschland eigentlich nicht vorkommen sollte.

Wie so oft, muss wohl erst einmal gesellschaftlicher Druck aufgebaut werden, damit sich politisch und im Management bei den Firmen etwas ändert.
Also googlen Sie mal nach dem Gesundheitsminister Herrn Spahn und den jeweiligen Firmen wie in diesem Fall Zoetis.

Weitere Artikel zu Lieferengpässen bei humanen Arzneimitteln:

Katzenkastrationsaktion 2019

Initiiert durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen und unterstützt durch weitere Projektpartner (bpt – Landesverband Niedersachsen e.V., Deutscher Tierschutzbund – Landesverband Niedersachsen e.V., Deutscher Tierschutzbunde e.V. – Bundesgeschäftsstelle, TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V., Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine – VNT e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere – BMT e.V.) koordiniert die Tierärztekammer Niedersachsen im Zeitraum vom 04. November bis 20. Dezember 2019 wiederholt eine Aktion zur Unterstützung der Kastration freilebender, herrenloser Katzen und Kater durch.
Tiere, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollen für die beteiligten Überbringer (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und ehrenamtlich für diese Tätige) möglichst kostenneutral kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Damit wird weiterhin das Ziel verfolgt, durch die Kastration von einer signifikanten Anzahl wiederum die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die Bestände zu regulieren.
Das gemeinsame Projekt verfolgt zum anderen das Ziel, Tierheime und Tierschutzvereine in ihrer Arbeit bei der Betreuung von freilebenden, herrenlosen Katzenpopulationen finanziell zu entlasten. Aktuell werden die entsprechenden Kosten für herrenlose Tiere nur von einem Teil der niedersächsischen Kommunen übernommen. Daher wird mit einer Zuschussförderung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Geldspenden der benannten Akteure ein Fond geschaffen, aus dem die GOT-konforme Vergütung entsprechender Behandlungen durch beteiligte Tierärztinnen/Tierärzte erfolgen wird.
Der Tierärztekammer kommt hierbei die Koordination, Verwaltung und Abwicklung der Aktion zu. Wir danken schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, welche sich tatkräftig im Rahmen der Aktion einbringen. Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktion im Herbst 2018 erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen und Voraussetzungen über das Mitgliederlogin auf der Homepage der Tierärztekammer (ab spätestens 4. November 2019 verfügbar. Ggf. Neuregistrierung notwendig).
Bitte beachten Sie:
Abrechnungen für ausschließlich während des Aktionszeitraumes nachgewiesene Behandlungen können nur berücksichtigt werden, wenn deren Belege vollständig und entsprechend den Förderbedingungen bis spätestens Mitte Januar 2020 bei der Tierärztekammer eingegangen sind!
Die finanziellen Mittel für die Aktion werden durch folgende Projektpartner zur Verfügung gestellt:
Katzenkastrations-Aktion vom 04.11.2019 - 20.12.2019

Bitte beachten Sie:
Zuwendungen aus dem dafür eingerichteten Fond können ausschließlich für während des Aktionszeitraumes nachgewiesene Behandlungen gewährt werden!

Für den genauen Ablauf sowie die zwingend einzuhaltenden Bedingungen lesen Sie bitte weiter oder besuchen ab 04.11.2019 die Homepage der Tierärztekammer unter https://www.tknds.de/ und rufen den entsprechenden Menüpunkt „Katzenkastration 2019“ auf.

Generelle Hinweise/Bedingungen:

a) Als behandelnde Tierärztinnen/Tierärzte sind ausschließlich diejenigen mit Praxissitz im Bundesland Niedersachsen teilnahmeberechtigt.

b) Tiere zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung bei den beteiligten Tierärztinnen / Tierärzten vorstellen können gemeinnützige Tierschutzvereine und Tierheime. Der Nachweis der
Gemeinnützigkeit bei Vereinen ist durch eine entsprechende behördliche Bestätigung spätestens zum Zeitpunkt der Behandlung vorzulegen. Tierheime legen eine amtliche Betriebserlaubnis bzw.
einen äquivalenten Nachweis, aus welchem sich die entsprechende Zulassung/Anerkennung ergibt, vor.

c) In Ausnahmefällen können auch Privatpersonen herrenlose, freilebende Katzen behandeln lassen, wenn eine Legitimation durch einen gültigen Personalausweis erfolgt. Die darin enthaltenden Daten sind von der/dem teilnahmeberechtigten Tierärztin/Tierarzt aufzunehmen.

d) Auf dem von der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen auszudruckenden Formular, welches zwingend zu benutzen ist, bestätigen der/die Überbringer(in) mit eigenhändiger Unterschrift, dass die vorgestellten Tiere tatsächlich herrenlos sowie freilebend sind und nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurden und anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden.

Eine Abrechnung/Erstattung aus dem Fond erfolgt ausschließlich und verbindlich auf Basis folgender (gerundeter) Kostensätze:
– 
Kastration Katze weiblich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 140,00 €
– 
Kastration Katze männlich (nach GOT incl. Transponder, Meldung, MwSt.) = 85,00 €
Jeder Tierarzt spendet 25,-€ pro im Formular erfassten Tier an den Fond.
Ohne das Vorliegen dieser oben benannten Bedingungen erfolgt keine Vergütung der Leistungen, weder aus dem Fond noch von der Tierärztekammer Niedersachsen!
Für die Einhaltung der Bedingungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Ablauf

1. Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren in der Praxis.2. Vor der Behandlung

tragen Sie alle notwendigen Daten in die unter www.tknds.de –> „Katzenkastration 2019“ zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.3. Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.

4. Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die

Tierärztekammer Niedersachen
„Katzenkastration 2019“
Fichtestraße 13
30625 Hannover
zu adressieren und hat dem auf der Homepage ebenfalls, zu Demonstrationszwecken, abgebildeten Muster inhaltlich zu entsprechen. Abrechnungsmodalitäten siehe Kasten oben. Die ausgedruckten Dokumente und die Rechnung sind zusammen im Original einzusenden.5. Diese werden in der Kammer mit den Angaben in der Datenbank abgeglichen.

6. Bei festgestellter Einhaltung der Bedingungen wird von der Kammer entsprechend der Anzahl der nachgewiesenen Behandlungen die Vergütung (abzüglich der Spende) zur Auszahlung auf das vom Rechnungseinreicher benannte Konto gebracht. Über den Betrag der Spende wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt und zugesandt.

Hinweis:

Logo Tierärztekammer Niedersachsen

 

Aufgrund des hohen Aufkommens ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen zu rechnen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis

Hier als PDF von 2018, was in etwa der Aktion von 2019 entspricht

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